Am zweiten Samstag nach Ostern und im August, einen Tag vor dem Fest Maria Himmelfahrt, dem Kirchweihfest, verwandelt sich die Dorfstraße in einen Marktplatz.
Das Recht zur Abhaltung von Märkten stammt aus dem Jahr 1578 von Kaiser Rudolf II.
Die beiden traditionellen Krämermärkte finden regen Zustrom durch die Ortsbevölkerung und Besucher aus den umliegenden Ortschaften.