Mittagessensförderung Schuljahr 2026/27
Das Land Burgenland greift Familien finanziell unter die Arme und fördert das Mittagessen in Kinderkrippen, Kindergärten und Pflichtschulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen). Der Förderbetrag wird direkt von der monatlichen Essensrechnung abgezogen.
Wichtig: Keine rückwirkende Förderung!
Die Förderung gilt erst ab dem Tag der Antragstellung. Den Antrag also am besten zu Beginn des Kindergarten- oder Schuljahres einreichen! Die Antragsfrist läuft jeweils vom 7. September bis zum 30. Juni.
📝 Wer muss was machen?:
Eltern: Antragstellung online über das Antragsportal des Landes Burgenland
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen bereithalten
Hinweis: Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Land Burgenland: Prüft das Haushaltseinkommen und berechnet die Förderstufe (Stufe 1 bis 3).
Gemeinde/Einrichtung: Zieht das Geld nach der Bewilligung automatisch von der Rechnung ab.
💰 Förderhöhe?
Je nach Einkommen und Einrichtung gibt es pro Mahlzeit einen Zuschuss zwischen € 1,35 und € 5,40.
Detaillierte Informationen zu den genauen Einkommensgrenzen und Richtlinien stehen auf der offiziellen Informationsseite des Landes Burgenland zur Verfügung.