Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch über folgendes informieren:

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 08.04.2026 zur Hintanhaltung von Waldbränden besagt, dass

1. jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer,
2. das Rauchen, das Hanterien mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und
3. brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B. Zündhölzer und Rauchwaren), sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen

strengstens Verboten sind.

Abgesehen von der Geld- bzw. Freiheitsstrafe besteht bei Verletzung dieser Verordnung und anschließendem Brandfall eine hohe Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt!!!

Daher unser Apell an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Die Verordnung der BH Oberpullendorf beachten und im Brandfall sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 122), um ein Ausbreiten des Feuer schnellstmöglich verhindern zu können!

(Verfasser: HBM Patrick Kienzl, Verwalter der FF-Unterfrauenhaid, 08.05.2026)

Die Ausgabe 2026 der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 08.04.2026 enthält Verordnungen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Oberpullendorf. Feuer ist in allen Waldgebieten und deren Umgebungsbereichen verboten.